DiE Ferienwohnung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
DIE Ferienwohnung Straße der Jugend 13 · 06888 Lutherstadt Wittenberg
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beherbergungsvertrag für DIE Ferienwohnung
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienwohnung.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Ferienwohnungsinhaber.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Ferienwohnung zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Ferienwohnung gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern der Ferienwohnung eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Die Ferienwohnung haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
4. Die Ansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr ab dem Tag des Vertragsschlusses. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Ferienwohnung auch bei der Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die Ferienwohnung ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weitere Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Ferienwohnung zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Ferienwohnung an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern gegeben ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Ferienwohnung allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
4. Die Preise können von der Ferienwohnung ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Ferienwohnung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen der Ferienwohnung ohne Fälligkeitsdatum sind bei Anreise ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Ferienwohnung ist berechtigt aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist die Ferienwohnung berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Ferienwohnung der eines höheren Schadens vorbehalten.
Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von bis zu EUR 10 erhoben werden.
6. Die Ferienwohnung ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine an gemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Ferienwohnung aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Ferienwohnung geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Ferienwohnung. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Ferienwohnung oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen der Ferienwohnung und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Ferienwohnung auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Ferienwohnung ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Ferienwohnung oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Ferienwohnung die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.Der Ferienwohnung steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren.
Der Kunde ist dann verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der Ferienwohnung entstandenen Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Ferienwohnung in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Ferienwohnung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Ferienwohnung gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Ferienwohnung ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist die Ferienwohnung berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Ferienwohnung nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, die Ferienwohnung begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienwohnungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Ferienwohnung in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Ferienwohnung zuzurechnen ist, ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 1.2 vorliegt.
4. Die Ferienwohnung hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt der Ferienwohnung entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden der Ferienwohnung ab 15.00 Uhr und Kunden des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Ferienwohnung ab 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Ferienwohnung über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung zu stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, der Ferienwohnung nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VII. Haftung der Ferienwohnung
1. Die Ferienwohnung haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Ferienwohnung zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Ferienwohnung auftreten, wird die Ferienwohnung bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Stellplatz der Ferienwohnung, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Ferienwohnung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Ferienwohnung nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungshilfen der Ferienwohnung.
VIII. Datenschutz
Siehe Datenschutzerklärung
IX. Verbraucherschlichtungsstelle
1. Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
X. Pauschalreisegesetz
Gemäß den Vorschriften des seit 01.07.2018 gültigen neuen europaweiten Reiserechts (§§651a bis 651y BGB n.F.) unterliegen die Arrangements, in denen darauf hingewiesen wird, dem Pauschalreiserecht. Die Leistungen sind in diesen Fällen durch eine Versicherung abgedeckt, die im Falle einer Insolvenz oder Nichterfüllung eintritt.
XI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser für die Ferienwohnung-Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Ferienwohnung.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Ferienwohnung.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnung-Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.